Honorarrichtlinien
Regeln sind gut und Regeln sind wichtig. Aber niemand wird dadurch gezwungen, das Hirn auszuschalten.
Anonymus
Klare Grundsätze und Regeln sind das Fundament für eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung.
Ich arbeite mit meinen Auftraggebern nach fairen Spielregeln zusammen.
Damit Sie genau wissen, welche Investition auf Sie zukommt, arbeite ich zu einem vorab vereinbarten Fix-Honorar für Sie. Dieses Honorar setzt sich zusammen aus einem Basiswert und einem Auftragsfaktor.
- Tages-Workshop: € 1.900,- x Auftragsfaktor
- Vortrag: € 3.000,- x Auftragsfaktor
- Coaching-Sitzung: Institutional € 185,- / Consumer € 125,- x Auftragsfaktor
Der Auftragsfaktor ist abhängig vom auftragsspezifischen Konzeptions-, Vor- und Nachbereitungsaufwand und kann je nach Komplexitätsgrad der Auftragsanforderungen einen Wert zwischen 1 und 2,5 annehmen. Der Auftragsfaktor wird für jeden Auftrag individuell festgelegt und gilt für das gesamte Projekt. Das Honorar ist ein Pauschalhonorar exkl. 20 % MwSt. Darin enthalten sind allfällige Arbeitsmaterialien und Dokumentationen in elektronischer Form. Im Coaching werden bei Durchführung von Tests je nach Test-Aufwand Nebenkosten zusätzlich zum Honorar berechnet.
Spielregeln der Zusammenarbeit
Ich fakturiere nur Honorare und Spesen an meine Klienten, die wir vorher vereinbart haben. Die Honorarkalkulation in Trainingsprojekten erfolgt auf Basis eines Acht-Stunden-Tages, wobei als kleinste Leistungseinheit 0,75 Tage zur Verrechnung kommen.
Die Fakturierung erfolgt regelmäßig 1/3 bei Auftragsvergabe und 2/3 nach Erbringung der Leistung, zahlbar 14 Tage de dato Honorarnote ohne Abzüge. Bei Zahlungsverzug kommen die gesetzlichen Verzugszinsen zur Verrechnung. In regelmäßigen, über längeren Zeitraum erfolgenden Beratungs- und Coachingprozessen ist nach schriftlicher Vereinbarung auch monatliche Fakturierung und Zahlung möglich.
Nebenkosten
Gesondert verrechnet werden Nebenkosten wie z.B. die anfallenden Fahrtspesen für Flug, Bahn, Auto (€ 0,6/km) u.a. gerechnet vom Firmensitz, sowie die Aufenthaltsspesen im Zusammenhang mit Vorträgen, Workshops, Konferenzen, Begleitungen, Coachings u.a.
Die Produktion von Teilnehmerunterlagen und Protokollen in Papierform sowie vom Klienten gewünschte Sonderleistungen (z.B. Porti, Nutzungsrechte für Bild- und Tonmaterial u.a.) werden nach tatsächlich aufgewendeter Zeit (€ 94,–/h) und Material-Aufwand (nach Beleg) verrechnet.
Der Kostenersatz für die Zurverfügungstellung technischer Infrastruktur wie Beamer, Video-Anlage u.ä. (inklusive An- und Abtransport) beträgt € 95,- pro Workshoptag.
Ausfallkosten-Ersatz
Speaking und Training
Verschiebung/Absage | Verschiebungszeitraum ≦ 3 Monate |
Verschiebungszeitraum > 3 Monate bzw. Absage |
ab 30. Tag vor Termin | 1/4 Honorar | 1/3 Honorar (+ angefallene Kosten) |
ab 20. Tag vor Termin | 2/4 Honorar | 2/3 Honorar (+ angefallene Kosten) |
ab 10. Tag vor Termin | 3/4 Honorar | 3/3 Honorar (+ angefallene Kosten) |
Coaching und Prozessbegleitung
Verschiebung/Absage | Verschiebungszeitraum ≦ 1 Woche |
Verschiebungszeitraum > 1 Woche bzw. Absage |
am 2.Tag vor Termin | 1/4 Honorar | 1/3 Honorar |
am Vortag vor Termin | 2/4 Honorar | 2/3 Honorar |
am Tag des Termins | 3/4 Honorar | 3/3 Honorar |
Haftung
Mit meinen Interventionen möchte ich die Kompetenz meiner Klienten bei ihren unternehmerischen Aktivitäten erhöhen. Ich bekenne mich dabei zur Grundphilosophie einer Hilfe zur Selbsthilfe. Die Entscheidung über die Verwirklichung meiner Beiträge liegt stets beim Klienten.
Kann ich einen Termin wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall etc. nicht einhalten, werde ich unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten dem Klienten selbstverständlich einen möglichst baldigen Ersatzermin nennen.
Rechte
Der Klient anerkennt mein Verwertungsrecht an den eingesetzten Modellen, Systemen, Programmen, „Werkzeugen”, Unterlagen. Eine Weitergabe/Weitervermittlung dieser Modelle etc. (auf welche Art auch immer) an andere Personen, Personengruppen oder Firmen bedarf meiner ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung.
Als Gerichtsstand gilt das jeweils sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart.
Alle Angebote und Abmachungen verstehen sich vorbehaltlich meiner endgültigen schriftlichen Auftragsbestätigung.